Aufnahme / Austritt

Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt durch die Betriebsleitung nach folgender Prioritätenordnung:

Des Weiteren gelten folgende positive Gewichtungen:

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte besteht nicht.

Die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Betreuungsvertrages zwischen dem Verein und den Eltern/Erziehungsberechtigten. Der Eintritt erfolgt in der Regel auf Beginn eines Monats.
Für Anmeldungen verwenden Sie bitte unser Anmeldeformular [796 KB] .

Freie Plätze?

Diese zentrale Frage ist die einzige, die wir leider nicht eindeutig beantworten können.
Damit ein Kind in unsere Kita aufgenommen werden kann, müssen Ihre Wünsche und Bedürfnisse mit unseren Möglichkeiten zusammenpassen.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die Möglichkeiten abzuklären.

Eingewöhnungszeit

Die Eingewöhnung eines Kindes in die Kita ist ein sehr einschneidender Moment für Kind, Eltern, ErzieherInnen und die ganze Kindergruppe. Das Kind wird möglichst behutsam und geduldig an die fremde Umgebung und die neuen Bezugspersonen herangeführt. Wir gestalten die Eingewöhnungszeit individuell, je nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Eltern, des Kindes und des KitaTeams. Wir achten auf folgendes:

Einbindung der Eltern

Die Elternarbeit ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit. Die Basis für eine gute Zusammenarbeit ist gegenseitiger Respekt, Vertrauen und Ehrlichkeit. Das Bringen des Kindes am Morgen und das Abholen am Abend sind Gelegenheiten für informelle Rückmeldungen, sei es von Seiten der Eltern oder von Seiten der Erzieherinnen.

Elternarbeit im Sinne einer aktiven Mitarbeit im Betrieb ist nicht vorgesehen. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von Elternabenden und in Gesprächen über das Kind.

Austritt und Verminderung des Betreuungsumfanges

Der Betreuungsvertrag kann wie folgt aufgelöst werden (Austritt oder eine Verminderung des Betreuungsumfangs):

Die Kündigung hat schriftlich mittels Brief an die Betriebsleitung zu erfolgen.