Aufnahme / Austritt
Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt durch die Betriebsleitung nach folgender Prioritätenordnung:
- 1. Priorität: Kinder, deren Geschwister bereits in der KiTa "Wunderland" betreut werden
- 2. Priorität: Kinder von Eltern, die in Madiswil wohnen oder arbeiten
- 3. Priorität: Übrige Bewerber
Des Weiteren gelten folgende positive Gewichtungen:
- die Gruppen- und Altersstruktur soll stimmen
- vollzeitlich zu betreuende Kinder haben Vorrang vor solchen, die teilzeitlich betreut werden sollen
- Kinder von alleinerziehenden Eltern
- Einzelkinder
- Vollzeitbetreuung über eine begrenzte Zeit ist bei aussergewöhnlichen Situationen möglich (z.B. schwere Krankheit eines Elternteils, gravierende familiäre Zerrüttung), sofern die Umstände dies zulassen.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte besteht nicht.
Die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Betreuungsvertrages zwischen dem Verein und den Eltern/Erziehungsberechtigten. Der Eintritt erfolgt in der Regel auf Beginn eines Monats.
Für Anmeldungen verwenden Sie bitte unser Anmeldeformular [796 KB]
.
Freie Plätze?
Diese zentrale Frage ist die einzige, die wir leider nicht eindeutig beantworten können.
Damit ein Kind in unsere Kita aufgenommen werden kann, müssen Ihre Wünsche und Bedürfnisse mit unseren Möglichkeiten zusammenpassen.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die Möglichkeiten abzuklären.
Eingewöhnungszeit
Die Eingewöhnung eines Kindes in die Kita ist ein sehr einschneidender Moment für Kind, Eltern, ErzieherInnen und die ganze Kindergruppe. Das Kind wird möglichst behutsam und geduldig an die fremde Umgebung und die neuen Bezugspersonen herangeführt. Wir gestalten die Eingewöhnungszeit individuell, je nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Eltern, des Kindes und des KitaTeams. Wir achten auf folgendes:
- Für die Eingewöhnung erhält jedes Kind eine Bezugsperson. Wenn möglich behält das Kind während des ganzen KiTa-Aufenthaltes seine Bezugsperson.
- Die Eingewöhnung ist bei jedem Kind individuell. Wir arbeiten schrittweise und achten auf die Bedürfnisse der Kinder. Diese sollten im Vordergrund stehen.
- Nach ungefähr drei Monaten führen wir ein Elterngespräch durch, um die Eingewöhnungszeit zu reflektieren und um zu schauen, wo das Kind steht.
Einbindung der Eltern
Die Elternarbeit ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit. Die Basis für eine gute Zusammenarbeit ist gegenseitiger Respekt, Vertrauen und Ehrlichkeit. Das Bringen des Kindes am Morgen und das Abholen am Abend sind Gelegenheiten für informelle Rückmeldungen, sei es von Seiten der Eltern oder von Seiten der Erzieherinnen.
Elternarbeit im Sinne einer aktiven Mitarbeit im Betrieb ist nicht vorgesehen. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von Elternabenden und in Gesprächen über das Kind.
Austritt und Verminderung des Betreuungsumfanges
Der Betreuungsvertrag kann wie folgt aufgelöst werden (Austritt oder eine Verminderung des Betreuungsumfangs):
- einer Kündigungsfrist von zwei Monaten auf das Ende eines Monats
- Durch fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen. Als wichtiger Grund gilt namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf.
Die Kündigung hat schriftlich mittels Brief an die Betriebsleitung zu erfolgen.



